Pflegebedürftigkeit kann durch verschiedene Faktoren, wie z.B. chronische Erkrankungen, Alterungsprozesse, plötzlich auftretende akute Erkrankungen oder aufgrund eines Unfalls entstehen.
Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Mensch als pflegebedürftig eingestuft werden. Dies geschieht durch die Einschätzung eines Gutachters. Dieser prüft inwieweit jemand tägliche Anforderungen selbstständig bewältigen kann, und welche Fähigkeiten die Person noch hat.
Je nach Pflegegrad erhält der Pflegebedürftige folgende Leistungen der ambulanten Pflege:
Pflegegrade (PG) | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastungsbetrag |
---|---|---|---|
PG1 | 125 € | ||
PG2 | 316 € | 689 € | 125 € |
PG3 | 545 € | 1298 € | 125 € |
PG4 | 728 € | 1612 € | 125 € |
PG5 | 901 € | 1995 € | 125 € |